

Original Glock Feldmesser FM81 mit Kunststoff-Steckscheide
Die Klinge besteht aus zähem Federstahl HRC55, Phospatiert.
Griff und Sicherheitsscheide aus Glock-Polymer.
Zusätzlich ist das Feldmesser 81 mit einer robusten Säge auf dem Klingenrücken versehen.
Klingenlänge: ca. 165 mm,
Gesamtlänge: ca. 290 mm,
Griff: ca, 125 mm,
Gewicht: ca. 242g (gesamt) nur Messer 202g
Farbe: Griff, Hülle: Oliv
Kline: Schwarz
Hinweis: Dieses Messer fällt unter das Waffengesetz - Erläuterung weiter unten!
Einhandmesser sowie Messer mit Feststehnder Klinge mit Klingenlänge über 12cm fallen unter das Waffengesetz.
Dies bedeutet, Verkauf und Besitz erst ab 18 Jahren, außerdem dass das mitführen eines solchen Messers verboten ist - Außer wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dazu gehören Sport- und Berufsausübung.
Der Versand erfolgt mit Altersprüfung!
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Auszug aus dem Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Fußnote
(+++ § 42a Abs. 1: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. l WaffGBundFreistV +++)