Einhandmesser "Compact" mit Holzeinlage
Hinweis: Dieses Messer fällt unter das Waffengesetz - Erläuterung weiter unten!
geschwärzte Klinge mit Glattschliff
und Daumen-Pin rechts
Liner-Lock Arretierung
Metallgriff mit einseitiger Holzgriffschale
(Holzmaserung und -farbe kann abweichen!)
und Befestigungsöse
Metall-Gürtelclip
Gesamtlänge: ca. 15 cm
Klinge: ca. 6 cm
Gewicht: ca. 90 g
Einhandmesser sowie Messer mit Feststehnder Klinge mit Klingenlänge über 12cm fallen unter das Waffengesetz.
Dies bedeutet, Verkauf und Besitz erst ab 18 Jahren, außerdem dass das mitführen eines solchen Messers verboten ist - Außer wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dazu gehören Sport- und Berufsausübung.
Der Versand erfolgt mit Altersprüfung!
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Auszug aus dem Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Fußnote
(+++ § 42a Abs. 1: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. l WaffGBundFreistV +++)
Besondere Bestellnummern
- ean13
- 4044633179005