

Hinweis: Dieses Messer fällt unter das Waffengesetz - Verkauf erst ab 18 Jahren.
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Dänisches Armee Feldmesser - Feldkniv M/96
Eine für die Dänische Armee leicht angepasste Version des Glock Feldmesser 78
Robustes, bewährtes Messer mit Clip-Point-Klinge aus Kohlenstoffstahl (Carbonstahl)
Solider Griff aus Kunststoff (Polymer)
Prägung am Klingenansatz "Glock Asutria" auf der einen, "Danmark M/96" auf der anderen Seite.
Gesamtlänge ca. 28,5cm
Klingenlänge ca. 16cm
Gewicht ca. 200g
Farbe: Schwarz
Achtung, leider ist die original Hülle nicht dabei! Dazu gibt es eine passende Messerscheide von MFH!
Gebraucht - Gebrauchsspuren sind defintiv vorhanden!
z.B. Kratzer, Verfärbungen leichter Rostansatz etc.
Außerdem sind die Klingen idR. nicht mehr wirklich scharf.
Alles in Allem aber i.O. und mit Aufwand (Schärfen) noch gut nutzbar.
Ansonsten ein schönes, nicht all zu oft erhältliches Sammler-Stück.
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Einhandmesser sowie Messer mit Feststehnder Klinge mit Klingenlänge von über 12cm fallen unter das Waffengesetz.
Dies bedeutet, Verkauf und Besitz ist erst ab 18 Jahren erlaub, außerdem dass das mitführen eines solchen Messers verboten ist - Außer wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dazu gehören z.B. Sport- und Berufsausübung sowie die brauchtumspflege.
Der Versand erfolgt mit Altersprüfung! Versand nur innerhalb Deutschlands.
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Auszug aus dem Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Fußnote
(+++ § 42a Abs. 1: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. l WaffGBundFreistV +++)
Informationen zum GPSR - Produktsicherheitsverordnung
Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer:
Nico Börger Warenhandel
Freiheitstr. 1
D-44866 Bochum
E-Mail: info@M15-Store.de
Verletzungsgefahr durch scharfe/spitze Gegenstände. Kein Spielzeug. Nicht für Kinder geeignet. Verkauf ab 18 Jahre.