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Klappmesser, Einhand, Holzgriff, mit Feuerstarter
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Klappmesser, Einhand, Holzgriff, mit Feuerstarter

14,90 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand * Lieferzeit 1 - 7 Tage

Hinweis: Dieses Messer fällt unter das Waffengesetz - Erläuterung weiter unten!

Schönes Einhand Klappmesser von Fox mit Feuerstarter und vielen weiteren Funktionen

- geschwärzte Klinge aus 3Cr13 Stahl mit Glattschliff und beidseitigem Daumen-Pin
- Liner-Lock Arretierung
- geschraubte Holzgriffschalen mit gerillter Daumenauflage
- integrierter Schraubenschlüssel in 4 Größen
- Zündstahl / Feuerstarter mit Notfallpfeife
- Gurtschneider
- Glasbrecher
- Metallgürtelclip
- ergonomisch geformt

Gesamtlänge: ca. 21,5 cm
Klinge: ca. 8,8 cm
Klingenstärke: ca. 2,8 mm
Gewicht: ca. 145 g


(Holzmaserung und -farbe kann abweichen!)

 

Menge
Lieferzeit 1 - 7 Tage

Einhandmesser sowie Messer mit Feststehnder Klinge mit Klingenlänge über 12cm fallen unter das Waffengesetz.
Dies bedeutet, Verkauf und Besitz erst ab 18 Jahren, außerdem  dass das mitführen eines solchen Messers verboten ist - Außer wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dazu gehören Sport- und Berufsausübung.

Der Versand erfolgt mit Altersprüfung!

Versand nur Innerhalb Deutschland


________________________________________________________________________________

Auszug aus dem Waffengesetz (WaffG)


§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

1.    Anscheinswaffen,
2.    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht

1.    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Fußnote
(+++ § 42a Abs. 1: Zur Nichtanwendung vgl. § 2 Nr. 1 Buchst. l WaffGBundFreistV +++)



Informationen zum GPSR - Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
Max Fuchs AG
Industriestraße 1
DE 94078 Freyung
Kontakt: www.max-fuchs.de 

Klinge ist scharf, verletzungsgefahr!

Besondere Bestellnummern

ean13
4044633075505
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